Mit der Änderung der Freisetzungsverordnung dürfen gewisse invasive Arten ab dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft, vermietet, vermehrt oder verschenkt werden. Dadurch hat der Bundesrat eine wichtige Grundlage zur Bekämpfung von invasiven Neophyten geschaffen.

Jedes Jahr wenden Privatpersonen und die Stadt Baden viel Zeit und Ressourcen auf, um invasive gebietsfremde Arten (Neophyten) zu bekämpfen. Entmutigend ist, dass gleichzeitig in gewissen Baumärkten und Gärtnereien noch immer Kirschlorbeer, Sommerflieder oder Tessinerpalme gekauft werden können. Diese Arten gehören zu den invasiven Neophyten und durch den Verkauf werden diese in ihrer Ausbreitung gefördert.

Im März 2024 hat der Bundesrat nun entschieden, dass gewisse invasive Neophyten nicht mehr verkauft, verliehen, verschenkt oder vermehrt werden dürfen. Die Liste aller Arten finden Sie unten.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. September 2024 und verhindert, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten können. Bereits gepflanzte invasive Neophyten müssen dadurch aber nicht entfernt werden.

Die rechtliche Grundlage dafür bietet die Freisetzungsverordnung

Weitere Informationen zur Verordnungsänderung finden Sie hier: Bundesrat verbietet Inverkehrbringen gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen (admin.ch)

Liste der verbotenen invasiven gebietsfremden Organismen

Nach Anhang 2.1 und 2.2 der Freisetzungsverordnung ist der Umgang oder die Freisetzung der folgenden Arten verboten:

  • Götterbaum
  • Ambrosien
  • Syrische Seidenpflanze
  • Karolina-Haarnixe
  • Rundblättriger Baumwürger
  • Nadelkraut
  • Wasserpest
  • Riesenbärenklau
  • Japanischer Hopfen
  • Grosser Wassernabel
  • Drüsiges Springkraut
  • Schmalrohr
  • Südamerikanische Heusenkräuter
  • Tausendblätter
  • Kopoubohne
  • Asiatische Knöteriche
  • Essigbaum
  • Lästiger Schwimmfarn
  • Schmalblättriges Greiskraut
  • Haargurke
  • Amerikanische Goldruten
  • Kletternder Giftsumach
  • Falsche Mimose
  • Bastardindigo
  • Verlotscher Beifuss
  • Neubelgische Aster
  • Grosser Algenfarn
  • Papiermaulbeerbaum
  • Schmetterlingsstrauch, Sommerflieder
  • Glattes Zackenschötchen
  • Seidiger Hornstrauch
  • Korallenstrauch
  • Stachelgurke, Igelgurke
  • Einjähriges Berufkraut
  • Geissraute
  • Gestreiftes Süssgras
  • Henrys Geissblatt
  • Japanisches Geissblat
  • Vielblättrige Lupine
  • Wasserfenchel, Japanische Petersilie
  • Fünffingerige-/Gewöhnliche Jungfernrebe
  • Blauglockenbaum
  • Afrikanisches Lampenputzergras
  • Gold-Bambus
  • Kirschlorbeer
  • Herbst-Traubenkirsche
  • Japanischer Bambus
  • Armenische Brombeere
  • Rotborstige Himbeere
  • Breitblättriges Pfeilkraut
  • Kaukasus-Fetthenne
  • Ausläuferbildendes Fettkraut
  • Chinesische Hanfpalme, Fortunes Hanfpalme, Tessinerpalme
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