Das Energiekonzept 2022 -2031 setzt ambitionierte Ziele für die Verminderung des CO2-Ausstosses und definiert Unterziele und Massnahmen für die relevanten Bereiche. Um den Fortschritt kontinuierlich zu überwachen, wird jährlich ein Monitoringbericht erstellt. Der Bericht 2023 zeigt, dass wir auf Kurs sind, aber mit viel Engagement dranbleiben müssen. 

Die Stadt Baden hat sich verpflichtet bis 2031 60 % und bis 2026 40 % weniger CO2 auszustossen als zum Referenzjahr 2013. Dies ist notwendig, damit bis spätestens 2050 (für die Verwaltung bereits 2040) das Netto-Null Ziel erreicht wird. Per Ende 2023 lag der CO2-Ausstoss bei 4.52 t CO2 pro Person und Jahr, dies entspricht einer Reduktion um 33.7 % gegenüber 2013.

Beim CO2 auf Kurs – aber dranbleiben

Erfreulicherweise lagen die CO2-Emissionen im Jahr 2023 sogar unter jenen während der Pandemiejahre mit eingeschränkter Mobilität. Mit dieser Entwicklung liegt die Stadt Baden auf Kurs, um die Ziele 2026/2031 zu erreichen. Dazu müssen die Anstrengungen konstant hoch bleiben.

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SOLL 2023 IST 2023 Ziel 2026 Ziel 2031
Treibhausgase - 30.8 % - 33.7 % - 40 % - 60 %
Primärenergie - 23.1 % - 37.7 % - 30 % - 43 %

Mehr erneuerbare Energie

Bei der Primärenergie hat sich die Stadt Baden verpflichtet bis 2031 43 % weniger zu verbrauchen als 2013. Bis 2026 müssen es mindestens 30 % weniger sein. Bis 2050 sollen – 65 % bzw. 2000 Watt pro Person und Jahr erreicht werden. Per Ende 2023 lag der Primärenergieverbrauch bereits bei 3534 Watt pro Person und Jahr. Dies entspricht einer Reduktion von 37.7 % und liegt bereits deutlich unter dem Zielwert per 2026.

240903 Energiebilanz 2013 23 mit Ziel 2

Was ist Primärenergie?

Primärenergie bezeichnet den Energiegehalt, der in natürlich genutzten Quellen zur Verfügung steht. Das kann der Brennstoff in Erdöl oder Gas sein, aber auch die erneuerbaren Energien zählen dazu.
Um Primärenergie nutzbar zu machen, muss diese in Sekundärenergie umgewandelt werden, um daraus die nutzbare Endenergie zu gewinnen. Hierbei entstehen unvermeidbare Energieverluste. Bei fossilen Brennstoffen geschieht dies durch Verbrennung, deren Wärme in elektrische Energie umgewandelt wird, wobei bei diesem Prozess ein Teil der nutzbaren Energie verloren geht.
Erneuerbare Energien, die aus Solartechnik, Wasser- oder Windkraft gewonnen werden, haben den Vorteil, dass der Verbrauch der Primärenergie beim Aufstellen der Anlagen irrelevant ist und somit das ganze Potenzial dieser Energien ausgenutzt werden kann.

Da die Grösse «Primärenergieverbrauch» etwas schwierig verständlich ist, wird zukünftig der Anteil an erneuerbaren Energien vorgegeben. Dies ist besser verständlich und fast das Gleiche. Über alle Bereiche (Wärme, Strom, Mobilität) waren es 44 % an erneuerbarer Energie im Jahr 2023. Bei der Wärme allein 32 %. 

Zum Ziel

… führt nur der konsequente und rasche Umstieg auf erneuerbare Energien:

  • Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Lösungen ersetzen
  • Dächer und Infrastrukturen, wo immer wirtschaftlich sinnvoll, für die Stromproduktion durch Photovoltaik nutzen
  • Den nicht vermeidbaren motorisierten Individualverkehr auf Elektromobilität umstellen; Förderung des Velo- und Fussverkehrs.

Gesetzliche Grundlagen und die Rolle der Stadt Baden

In der ersten Jahreshälfte 2024 wurden neue gesetzliche Grundlagen geschaffen. Das CO2-Gesetz ab 2025 führt vor allem bestehende Instrumente weiter und beinhaltet keine wesentlichen neuen Instrumente. Ein Lichtblick sind die zusätzlichen Fördermittel für den Ersatz von Elektroheizungen.

Das neue Energiegesetz des Kantons Aargau wird nach sehr langer Erarbeitungszeit ebenfalls ab 1.1.2025 in Kraft gesetzt. Beim Heizungsersatz sind zwar 10 % erneuerbare Energie vorgeschrieben, aber in vielen Fällen sind Gas und teilweise auch Ölheizungen noch möglich. Dies ist auch in Baden der Fall. Bei den in 2023 ersetzten Heizungen wurde bei fast einem Viertel wiederum eine Öl- oder Gasheizung eingesetzt.

Das am 9. Juni 2024 beschlossene Gesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien schafft zumindest im Bereich der Produktion und der Nutzung von Strom gute Rahmenbedingungen für die gewünschte Entwicklung. Bei der Wärmeversorgung sind die Grundlagen gesamthaft aber unzureichend für die konsequente Umsetzung in Baden.

Revidierte Nutzungsplanung

Deshalb sind wir noch immer darauf angewiesen den eigenen kommunalen Spielraum stärker auszunutzen. Die entsprechenden Lösungen wurden mit der revidierten Nutzungsplanung bereits erarbeitet. Im Zentrum stehen die Pflichten für den Einsatz von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz und für den Einsatz von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen, sowie die Bereitstellung von Infrastruktur für die Elektromobilität. Auch der Emission von Treibhausgasen bei der Erstellung von Gebäuden wird mit einem Grenzwert Rechnung getragen. Wichtig ist eine möglichst baldige Inkraftsetzung der revidierten Nutzungsplanung.

In der Zwischenzeit darf und muss die Stadtverwaltung ihre Vorbildrolle wahrnehmen und die zukünftigen Vorgaben bereits vorleben. Die Verwaltung wird bereits ab 2030 überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden und bereits per 2040 das Netto Null Ziel erreichen.

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