Seit 1. Januar 2021 hat  Baden ein neues Energieförderprogramm. Es gibt nun Beiträge an den Ersatz von fossilen Heizungen durch Fernwärme und Wärmepumpen und für Photovoltaik. Energiekoordinator Christian Vogler erläutert in seinem Gastbeitrag, wie’s funktioniert.

Die Stadt Baden hat sich ein ehrgeiziges Klimaziel gesetzt. Bis spätestens im Jahr 2050 sollen die energiebedingten Treibhausgasemissionen auf null reduziert werden. Bei der Umsetzung muss die Stadt in ihrem Wirkungsbereich eine Vorbildrolle übernehmen. Aber das alleine reicht nicht aus. Wir brauchen auch Ihren Beitrag dazu. Und weil es gemeinsam am besten geht, wurde das bestehende Energieförderprogramm stark erweitert. Damit kann Ihr privater Haushalt oder Ihr Arbeitgeber bei der Installation von erneuerbaren Heizungen finanziell unterstützt werden.  

Was wird konkret gefördert in Baden?

  • Der Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Lösungen, zum Beispiel den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe.
  • Photovoltaikanlagen: Die Stadt Baden ergänzt den Bundesbeitrag um 50 Prozent.
  • Der Kauf von Panels der gemeinschaftlichen Anlagen von www.miinstrom.ch: So können sich auch Mietende und Hausbesitzende mit ungeeigneten Dächern an Photovoltaikanlagen beteiligen.
  • Solarthermieanlagen zur Aufbereitung von Warmwasser und zur Unterstützung der Heizung: So können insbesondere Mehrfamilienhäuser mit einer bestehenden Öl- oder Gasheizung einen wichtigen Beitrag leisten.
  • Kerndämmung von Zweischalenmauerwerken: bei älteren Liegenschaften kann dies eine unkomplizierte und sinnvolle Lösung sein (bereits seit 2020 gefördert)
  • Beratungen bei Sanierungen: pro Objekt mit bis zu 1’000 CHF; die meisten Beratungen sind darum kostenlos.

Neben der Stadt Baden gibt es weitere Förderbeiträge von Bund, Kanton und Dritten. Das Badener Förderprogramm soll bestehende und neue Förderungen gezielt ergänzen und in einigen Bereichen auch verstärken. Finanziert wird das Förderprogramm über einen Zuschlag zur Gebühr für die Nutzung des Elektrizitätsnetzes. Die rechtlichen Grundlagen des Förderprogramms, die Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung sind im Energiereglement (KER 630.100) geregelt. Die detaillierten Förderbestimmungen sind in der Energieverordnung (KER 630.101) festgehalten.

Hier finden Sie den Förderbeitrag für Ihr Projekt: www.baden.ch/energiefoerderung

Weitere Angebote und Wissenswertes zu Energie: www.baden.ch/energie

Beitragsbild: Global Energy Systems, Pixabay

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