
Ist nachhaltige Entwicklung ein Generationenvertrag?
Eine nachhaltige Entwicklung folgt dem Grundsatz, dass unser Handeln den heutigen Bedürfnissen gerecht wird, ohne die Ansprüche und natürlichen Lebensgrundlagen zukünftiger Generationen einzuschränken.
In der Schweiz bestehen für die nachhaltige Entwicklung nationale und internationale Verpflichtungen.
Bundesverfassung und Agenda 2030
Die nachhaltige Entwicklung ist ein Verfassungsauftrag. Art. 2 der Schweizer Bundesverfassung bezieht die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung explizit mit ein. 2015 hat sich die Schweiz mit der Anerkennung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UNO) zudem verpflichtet nationale und internationale Ziele einer nachhaltigen Entwicklung gemeinsam mit den UNO-Mitgliedsstaaten zu verfolgen. Die Agenda 2030 gibt mit 17 Zielen (Sustainable Development Goals, SDGs) einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit vor, um eine nachhaltige Entwicklung wirtschaftlich, sozial und ökologisch voranzubringen. Es gilt Herausforderungen wie Hunger, Armut, Klimaerwärmung, Verfügbarkeit und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen, Zugang zu Bildung, Nachhaltigkeit bei Siedlungsentwicklungen und Produktionsformen und vieles mehr zu meistern.
