2026 – Die Stadt Baden setzt ihre neuen Regelungen nur nachhaltigen Beschaffung der Stadtverwaltung in Kraft.

Mit Jahresbeginn 2026 tritt für die Stadtverwaltung der Stadt Baden eine neue Weisung zur nachhaltigen Beschaffung in Kraft – diese gilt als kommunaler Erlass und Regelung (KER).

Die Weisung nachhaltige Beschaffung ergänzt bestehende Gesetzgebung zum Beschaffungsrecht, insbesondere die «interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)». Sie ist keine gänzlich neue Regelung, sondern stellt eine Aktualisierung dar und löst die bisher bestehenden Regelungen der Stadt Baden zur nachhaltigen Beschaffung ab. 

Die Überarbeitung der neuen Weisung nachhaltige Beschaffung erfolgte verwaltungsübergreifend und mit externer Unterstützung durch mit PUSCH (Praktischer Umweltschutz). Diese Organisation unterstütz Gemeinden bei der Erstellung und Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung und arbeitet mit Reffnet (Netzwerk Ressourceneffizienz Schweiz) sowie dem Kanton Aargau, BVU, Abteilung Landschaft und Gewässer, Fachstelle Nachhaltigkeit, zusammen.

Stadt Baden will Vorbildfunktion wahrnehmen

Mit einer nachhaltigen Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen möchte die Stadtverwaltung der Stadt Baden ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und zum Schutz der Umwelt sowie zur sozialen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit beitragen.

Zudem ist ein nachhaltiges Beschaffungswesen ein zentrales Instrument zur Erfüllung des städtischen Netto-Null-Ziels bis 2040 (verwaltungsintern) und hilft der Stadt Baden ihre gesetzten Ziele in der Klima- und Energiecharta (Klima-Bündnis Schweiz) umzusetzen.

WEB Goal 12

Auch die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der UNO, konkret das Ziel Nr. 12 «Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen», werden mit einem nachhaltigen Beschaffungswesen adressiert.

Leitsätze der nachhaltigen Beschaffung der Stadt Baden 2011 und 2026

Die Stadt Baden richtet ihre Beschaffungspolitik auf die Kriterien der Nachhaltigkeit aus und pflegt  mit Lieferanten eine partnerschaftliche Grundhaltung.

Ökonomisch

  • Wir beschaffen zum bestmöglichsten Preis-/Leistungsverhältnis und unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten der Produkte. Wenn rechtlich zulässig, werden Unternehmen aus der Region besonders berücksichtigt

Ökologisch

  • Wir beschaffen Güter und Dienstleistungen, die möglichst geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben und über den ganzen Lebenszyklus wenig natürliche Ressourcen verbrauchen.

Sozial

  • Wir berücksichtigen ausschliesslich Anbietende, die die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen sowie die Gleichbehandlung von Frau und Mann einhalten.
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