
Die Altlasten der Schiessanlage Belvédère werden saniert
Nachdem vor einigen Jahren bereits der 50 Meter Kugelfang der ehemaligen Schiessanlage saniert wurde, ist nun auch der 300 Meter Kugelfang Belvédère dran: Der mit Blei und Antimon belastete Boden muss entfernt und entsorgt werden. Doch wie geht man bei einer Altlastensanierung vor und was passiert genau beim Kugelfang Belvédère?
Veranstaltungshinweis
Am 6. November um 18 Uhr findet eine Informationsveranstaltung zur Kugelfangsanierung Belvédère vor Ort statt. Melden Sie sich dafür hier an: Informationsveranstaltung
Was ist überhaupt ein Kugelfang?
Von einem Schützenhaus aus wird in verschiedenen Distanzen auf sogenannte Scheiben geschossen. Im Belvédère gab es es sowohl eine 50 m als auch eine 300 m Schiessdistanz.
Aus dem Zeigergraben wurden früher die Treffer manuell angezeigt.
Der Kugelfang hinter den Scheiben fängt – wie der Name es schon sagt – durchschlagende oder fehlgehende Geschosse auf. Im Bereich um den Zeigergraben und den Kugelfang ist daher die Konzentration von Blei und Antimon besonders hoch, während mit der zunehmenden Entfernung die Schadstoffkonzentration abnimmt.

Was passierte beim Kugelfang Belvédère?
Die 300 m Schiessanlage Belvédère war von 1880 bis 1995 in Betrieb und ist seit 2004 stillgelegt. Während des Schiessbetriebs wurden jährlich rund 21’000 Schüsse auf die Scheibenstände und die Kugelfänge abgegeben. Dabei gelangten grosse Mengen an Blei und Antimon in Form von Munition in die Umwelt. Diese Stoffe können die Gesundheit gefährden. Antimon ist ein chemisches Element, das in der Metallverarbeitung zur Härtung von Blei verwendet wird.
Aus diesem Grund wurde der Standort Belvédère in das Kataster der belasteten Standorte des Kantons Aargau aufgenommen und Untersuchungen gefordert. Dafür hat die Stadt Baden die historische Nutzung der Schiessanlage und die Gefährdung von Gewässer untersuchen sowie die Blei- und Antimonkonzentrationen messen lassen.
Bei den Messungen wurden hohe Blei- und Antimongehalte festgestellt. Eine Gefährdung von Grundwasser und Oberflächengewässern konnte aufgrund der geologischen und hydrogeologischen Lage aber zum Glück ausgeschlossen werden.
Trotzdem muss der Standort saniert werden, warum?
Hier wird es kompliziert: Die Zonen des Standorts spielen eine wichtige Rolle. Ein Teil des Kugelfangs liegt in einer Grün- und Freihaltezone, währenddem die Randbereiche in der Waldzone liegen.
In der Altlastenverordnung (SR 814.680) ist genau festgehalten, wie hoch die Schadstoff-Konzentrationswerte einer Fläche sein dürfen, bevor diese saniert werden muss.
Diese Werte sind abhängig von der Nutzung. So beträgt der Sanierungswert für landwirtschaftlich genutzte Flächen 2000 mg Blei pro kg Boden , während auf Kinderspielplätzen 1000 mg Blei pro kg Boden als Sanierungswert gilt. Für den Wald gibt es keinen Konzentrationswert, dort muss nur saniert werden, wenn Gewässer gefährdet sind.
Was unabhängig von den Konzentrationswerten aber gegeben sein muss, ist eine zonenkonforme Nutzung.
Grün- und Freihaltezonen dienen der Erholung, als Spiel- und Grünanlagen. Sie müssen daher von allen Bauten freigehalten werden, die nicht dem Zweck der Zone entsprechen.
Das bedeutet, dass beim Kugelfang Belvédère im Bereich der Grün- und Freihaltezone die Blei- und Antimonkonzentrationen so tief sein müssen, dass diese uneingeschränkt für Erholungsaktivitäten genutzt werden kann. Dafür wird vom Kanton das Ziel von 300 mg Blei pro kg Boden vorgegeben.
Da dieser Zielwert beim Kugelfang Belvédère überschritten ist und dadurch keine zonenkonforme Nutzung möglich ist, muss der Standort saniert werden. Das Sanierungsziel ist 300 mg Blei pro kg Boden. Dieser Wert liegt deutlich unter den Grenzwerten bei Kinderspielplätzen.

Wie oben bereits geschrieben, müsste der Waldbereich eigentlich nicht saniert werden. Da sich durch die Erosion von Oberflächenabfluss oder das Herunterrollen von Material aus dem steilen Waldbereich aber kontaminiertes Material lösen kann, wird auch die Waldzone auf ein Sanierungsziel von 1’000 mg Blei pro kg Boden saniert.
Neben der Sicherstellung der zonenkonformen Nutzung wird durch die Sanierung ein mögliches Unfallrisiko und die Gefahr mit bleikontaminiertem Boden in Kontakt zu kommen, minimiert.
Warum muss die Einwohnergemeinde Baden die Sanierung durchführen?
Obwohl die Parzelle, auf der sich der Kugelfang befindet, der Ortsbürgergemeinde gehört, muss die Einwohnergemeinde die Sanierung durchführen. Dadurch, dass die Einwohnergemeinde die Anlage für Obligatorische Schiessen benutzt hat, gilt sie als Verursacherin der Belastung. Aus diesem Grund muss die Einwohnergemeinde die Sanierung durchführen und finanziell dafür aufkommen.
VASA Altlasten-Fonds
Der Bund und der Kanton beteiligen sich finanziell an der Untersuchung, Überwachung und Finanzierung von belasteten Standorten. Dies wird über einen eigens dafür geschaffenen Spezialfond, dem so genannten VASA Altlasten-Fonds verwaltet. Dadurch sollen Altlasten möglichst rasch saniert und nicht wegen fehlenden Finanzen auf kommende Generationen verschoben werden.
Durch das Sanieren und Einhalten der Richtwerte, kann die Stadt Baden beim Kugelfang Belvédère auf die finanzielle Unterstützung durch den VASA Altlasten-Fond zählen. Der Kanton übernimmt dabei 30% der Massnahmenkosten, während der Bund pauschal CHF 8’000 pro Scheibe ausbezahlt.
Was wird bei der Sanierung gemacht?
Die Grün- und Freihaltezone ist mittlerweile nicht mehr erkennbar. Der Kugelfang und die Zeigergräben sind stark überwachsen. Daher müssen als Erstes die Bäume gefällt werden, die sich innerhalb des Sanierungsperimeters befinden. Dafür muss auch ein Teil des Waldes gerodet werden.
Im Anschluss an die Rodung werden die Zeigergräben und die noch vorhandenen Scheibenstände zurückgebaut. Danach wird der belastete Boden und Untergrund ausgehoben und fachgerecht entsorgt. Die Entsorgung findet in dafür spezialisierten Deponien statt, die sich je nach Belastung des Aushubs unterscheiden. Direkt um den Einschlagbereich sind die Konzentrationen von Blei und Antimon besonders hoch, sodass dieser Boden als Sonderabfall entsorgt werden muss.
Sind die Blei- und Antimonkonzentrationen erreicht, bei denen die Fläche uneingeschränkt genutzt werden kann, wird unverschmutzter Boden wieder aufgefüllt. In der Waldzone wird der Bereich aufgeforstet und die Grün- und Freihaltezone wird mit einem standorttypischen Saatgut wieder angesät und Asthaufen erstellt.
Die Neugestaltung der Grün- und Freihaltezone erfolgte in Zusammenarbeit mit der Ortsbürgergemeinde als Eigentümerin, dem Quartierverein Allmend und dem Stadtforstamt.
Was ist der Zeitplan?
Die Rodung beginnt am 4. November. Anschliessend finden die Aushubarbeiten statt. Im Frühling 2025 ist der Abschluss der Erdarbeiten und Beginn der Wiederaufforstung und Begrünung geplant.
Damit wäre die Altlast nach 145 Jahren beseitigt und ein bedeutender Beitrag zu einer gesunden Badener Umwelt gemacht.