Aktuell ist es wieder heiss und trocken. Schon Mitte April 2020 wurde im Kanton Aargau das absolute Feuerverbot (Gefahrenstufe 4) erreicht. Zum Vergleich, im Hitzerekordjahr 2018 wurde zwar im August das absolute Feuerverbot (Gefahrenstufe 5) ausgesprochen. Jedoch wurde die Gefahrenstufe 4 erst Ende Juli erreicht. Doch was bedeuten die Gefahrenstufen eigentlich und wie werden sie festgelegt? Wir haben beim Chef des Regionalen Führungsorgans nachgefragt.

Pi Nauck, der Chef des Regionalen Führungsorgans Baden Region, hat glücklicherweise während seiner siebenjährigen Amtszeit noch keinen schlimmen Waldbrand erlebt. Jedoch geht auch er und der RFO-Stab davon aus, dass die Waldbrandgefahr im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung langfristig steigen wird. Aussergewöhnliche Wetterlagen wie langandauernde Trockenperioden und extreme Temperaturschwankungen werden künftig häufiger werden.

Problematisch an Waldbränden sei dann oft die Zugänglichkeit der Waldgebiete. Vielerorts muss der Brandherd von den Angehörigen der Feuerwehr in mühsamer Kleinarbeit bekämpft werden. Dazu benötigt es lange Wassertransportleitungen. Im extremen Gelände kommen auch Helikopter zur Brandbekämpfung zum Einsatz. Um in einer solchen Situation schnell handeln zu können, sei eine gute Zusammenarbeit mit der Feuerwehr entscheidend. Und diese sei laut Pi Nauck in der Region Baden vorbildlich.

Die Regionale Führungsorgane sind nicht nur für Brandschutzmassnahmen zuständig. Bei Katastrophen und Notlagen wie zum Beispiel Überschwemmungen, Pandemien oder Trinkwasserverschmutzungen übernimmt das Regionale Führungsorgan die Koordination der Massnahmen.

Fünf Gefahrenstufen und ihre Bedeutung

In der Schweiz wird die Waldbrandgefahr in fünf Gefahrenstufen eingeteilt:

Massnahmen Bedeutung
Gefahrenstufe 1 – keine oder geringe Gefahr Keine Massnahmen in Kraft Feuer möglich, jeweils mit angebrachter Vorsicht
Gefahrenstufe 2 – mässige Gefahr Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald, in Waldesnähe¹ oder im Freien Feuern im Wald, in Waldesnähe¹ oder im Freien möglichst unterlassen
Gefahrenstufe 3 – erhebliche Gefahr Bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe¹ oder im Freien Feuer nur auf fest eingerichteten Feuerstellen² toleriert, jeweils mit angebrachter Vorsicht
Gefahrenstufe 4 – grosse Gefahr Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe¹ Wald und in Waldesnähe¹ Feuer anderswo im Freien möglich, jeweils mit angebrachter Vorsicht
Gefahrenstufe 5 – sehr grosse Gefahr Absolutes Feuerverbot im Freien Generell kein Feuer im Freien erlaubt

¹ Waldesnähe: bis zu 50 Meter Waldabstand

² In der Stadt Baden sind das folgende Feuerstellen: Martinsberg-Chänzeli, Schwabenberg, Pflanzgartenhütte, Herzoghütte, Fluhholz, Wasserturm Baldegg und Rütihof

Quelle: www.waldbrandgefahr.ch

Familienfeuerstelle Martinsberg
Die Familienfeuerstelle auf dem Martinsberg ist eine der befestigten Feuerstellen im Badener Wald.

Wie werden die Gefahrenstufen festgelegt?

Die Kantonale Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, der Kantonale Führungsstab und die Aargauische Gebäudeversicherung erstellen ein sogenanntes Gefahrenbulletins aufgrund:

  • Gefallene Niederschläge der vorangehenden Wochen
  • Wettervoraussage (vor allem der vorausgesagte Niederschlag der nächsten drei Tage)
  • Niederschlag, der effektiv bis zum Waldboden gelangt
  • Lokale Gegebenheiten wie der Bodentyp (Zum Beispiel speichern durchlässige Kalkböden weniger Feuchtigkeit und trocknen schneller aus.)
  • Lokale Beurteilung der Förster oder Försterinnen
  • Wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Waldbrandstatistik der Schweiz (SwissFire)
  • Erhöhtes Risiko durch menschliches Verhalten (zum Beispiel erhöhte Feuer-Aktivitäten am Nationalfeiertag)

Diese Grundlagen helfen, die Situation in den Wäldern, auf dem Ackerland sowie in den Ortschaften zu beurteilen. Daraus entstehen die Gefahrenstufen. Aufgrund dieser Grundlagen werden auch die Gewässer in Bezug auf den Pegelstand für Fische und für die Entnahme zur Bewässerung der Felder beurteilt.

Der Mensch als häufigste Ursachen für Waldbrände

Der weitaus häufigste Verursacher von Waldbränden ist der Mensch. Fahrlässigkeiten wie achtlos weggeworfene Zigaretten oder schlecht gelöschte Feuer führen zu Waldbränden. Jedoch können auch Züge und dessen Hochspannungsleitungen zu Funkenschläge führen und Waldbrände verursachen. Nur gerade mal 10% aller Waldbrände entfachen ohne menschliches Einwirken, zum Beispiel durch Blitzeinschläge.

Pi Nauck appelliert an den gesunden Menschenverstand: Die Bevölkerung soll im Wald ein Feuer zum Grillieren machen können, jedoch mit Eigenverantwortung und unter strikter Einhaltung der aktuellen Vorschriften. Denn in niederschlagsarmen Monaten und bei trockenen Winden wie die Bise und der Föhn steigt vor allem in sonnenexponierten Gebieten das Risiko zunehmend. Das Verursachen eines Waldbrandes wird strafrechtlich verfolgt. Mit den Verhaltensempfehlungen des Kantons steht dem Grill-Ausflug aber nichts im Wege.

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Feuerstelle Teufelskeller 1280x960 1

Weiterführende Informationen

Über aktuelle Waldbrand-Warnungen für die Stadt Baden informieren wir Sie unter www.wald.baden.ch in der Rubrik Aktuelles.

Merkblätter:

Gefahrenstufe 3

Gefahrenstufe 4

Gefahrenstufe 5

Die aktuelle Lage der gesamten Schweiz: https://www.waldbrandgefahr.ch/aktuelle-lage

Zudem empfehlen wir Ihnen, die Website des Kantons und des Bundes zu besuchen. Beide Websites dienten auch als Quellen für diesen Artikel.

Titelbild: Pixabay.com

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