Richtiges Verhalten gegenüber Stadttauben – neue Schilder am unteren Bahnhofsplatz
Kaum eine Tierart lebt so nahe beim Menschen wie Stadttauben. Viele Menschen füttern sie – oft aus Mitgefühl. Was viele jedoch nicht wissen: Das Füttern von Tauben ist im Kanton Aargau verboten. Am unteren Bahnhofsplatz weisen neue Schilder darauf hin. Die Stadt Baden bittet die Bevölkerung und Besuchende, Tauben nicht zu füttern.
Viele Menschen möchten Tauben helfen. Das Füttern von Tauben ist jedoch gemäss der Aargauer Jagdverordnung (§ 20) nicht erlaubt.
Ein Grund dafür ist, dass Fütterung dazu führt, dass sich mehr Tauben an einem Ort ansiedeln. Dadurch entstehen grössere Ansammlungen, die zu vermehrter Verschmutzung und zu Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum führen können. Auch Krankheiten können sich unter den Tieren bei hoher Dichte leichter ausbreiten.
Zudem ist menschliche Nahrung für Tauben oft ungeeignet und kann ihnen schaden.
Die Stadttaube, auch Strassentaube genannt, ist stark an den Menschen gebunden und kommt überwiegend im Siedlungsraum vor. Sie stammt von domestizierten Felstauben ab und brütet deutlich häufiger als Wildtauben.
Weitere Informationen zum Umgang mit Stadttauben sowie zur Vergrämung an Privateigentum finden Sie im Merkblatt des Schweizer Tierschutz.
Die Stadt Baden bittet die Bevölkerung, auf das Füttern von Tauben zu verzichten und die Signalisation vor Ort zu beachten. So können Probleme im Zusammenhang mit Taubenansammlungen reduziert werden.

Weiterführende Literatur
Schweizer Tierschutz STS: Merkblatt Tauben
Vogelwarte Sempach: Artportrait Strassentaube
NABU: Mehr über Strassentauben
NABU: Taubenarten im Vergleich


