Frühlingszeit ist Waldzeit: An den ersten warmen Frühlingstagen zieht es die Badener Bevölkerung raus in die Natur und in den Wald. Es wird gebrätelt, Fahrrad gefahren und Bärlauch gepflückt. Damit der Frühling für alle eine tolle Zeit wird, ist ein respektvoller Umgang wichtig – für unsere Mitmenschen und für die Tiere und Pflanzen im Wald.

Auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft für den Wald haben 20 nationale Organisationen zehn Tipps für einen respektvollen Waldbesuch erarbeitet. Mit einem Augenzwinkern werden die Waldbesuchenden aufgefordert, ein paar einfache Hinweise zu beachten. Die Cartoons und der Film stammen vom Cartoonist Max Spring.

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Wir sind als Gast willkommen. 

Als Waldbesucherinnen und -besucher sind wir im Wald willkommen, je nach Ort und Zeit gelten aber zweckmässige Bestimmungen zum Beispiel bezüglich Naturschutz und Waldbrandgefahr. Wir befolgen sie. 

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Wir geniessen die Ruhe und Langsamkeit. 

Im Wald gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Für Fahrräder und Pferde gelten je nach Kanton unterschiedliche Bestimmungen. Wir halten uns daran. 

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Wir bleiben auf den Wegen. 

Der Wald ist Lebensraum von Pflanzen und Tieren. Um diese nicht zu stören, nutzen wir die bestehenden Wege. 

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Wir beschädigen und hinterlassen nichts. 

Der Wald mitsamt Bänken und anderen Einrichtungen sind fremdes Eigentum. Wir hinterlassen im Wald keinen Abfall und verletzen keine Bäume. 

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Wir fragen nach, bevor wir etwas installieren. 

Grundsätzlich dürfen im Wald keine Bauten errichtet werden. Hütten, Ast-Sofas, Schanzen, Kurven und andere bleibende Einrichtungen dürfen nur mit Erlaubnis erstellt werden. Wir kontaktieren den Förster / die Försterin und die Waldeigentümerschaft. 

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Wir achten auf die Forstarbeit. 

Waldpflege und -bewirtschaftung können Gefahren für Profis und Waldbesuchende bergen. Wir halten uns zwingend an Anweisungen und Absperrungen – auch am Wochenende. 

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Wir sind uns der Gefahren in der Natur bewusst. 

Der Wald ist lebendige Natur. Wir hüten uns eigenverantwortlich vor möglichen Gefahren wie herunterfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen. Bei Gewitter und Sturm gehen wir nicht in den Wald. 

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Wir halten Hunde unter Kontrolle. 

Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für Wildtiere; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit meistenorts die Leinenpflicht. Wir riskieren nichts. Die Leine hilft jederzeit. 

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Wir sammeln und pflücken mit Mass. 

Das Gesetz erlaubt das Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen, Früchten aber auch Ästen, Zapfen oder Nüssen im ortsüblichen Umfang. Wir beachten lokale Vorschriften und halten Mass. 

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Wir respektieren die Nachtruhe im Wald. 

Besonders in der Dämmerung und nachts sind viele Tiere auf den Wald als ungestörten Lebensraum angewiesen. Wir verbleiben auf den Wegen und vermeiden Lärm und störendes Licht. 

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Das Stadtforstamt Baden dankt Ihnen für Ihre Mitarbeit!

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