Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen künftig so weit zu reduzieren, dass wir in absehbarer Zeit bei null landen.

Was steht im Klima-Abkommen von Paris?

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich 2015 im Übereinkommen von Paris das Ziel gesetzt, den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg gegenüber der vorindustriellen Zeit auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen und eine maximale Erwärmung von 1,5°C anzustreben. Bis in die zweite Hälfte des Jahrhunderts müssen die weltweiten Treibhausgasemissionen daher netto null betragen. Das bedeutet, dass langfristig keine fossilen Emissionen mehr in die Atmosphäre gelangen dürfen.
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris hat sich die Schweiz verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % gegenüber 1990 zu senken. Neben CO2 sind darin auch die Emissionen weiterer Treibhausgase eingeschlossen: Lachgas (N2O), Methan (CH4) und weitere synthetische Gase.
Ziele und Massnahmen zur Treibhausgasreduktion werden im Schweizer CO2-Gesetz festgelegt. Dieses schreibt vor, die Treibhausgasemissionen seien auf Schweizer Territorium bis 2020 um 20 % unter das Niveau von 1990 zu bringen. Diese Reduktion bis 2020 bleibt derzeit eine „Herausforderung“, so der Bericht des Bundesrates Umwelt Schweiz 2018. Zwischen 1990 und 2016 konnte die Treibhausgasemission der Schweiz bisher nur um 10 % gesenkt werden. Gegenwärtig wird das CO2-Gesetz revidiert.

 

Grafik Treibhausgasemissionen
Abbildung: Treibhausgasemissionen und Reduktionsziel 2020 gemäss CO2-Gesetz.
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