Am 18. Juni 2023 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz und die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit ab. Mit der Annahme des Gesetztes wird zudem eine wichtige Grundlage für die Anpassung an den Klimawandel geschaffen.

Die Schweiz ist von den Folgen des Klimawandels betroffen, in Zukunft können die Jahresmitteltemperaturen hierzulande um bis zu 3.3 °C, Sommertemperaturen sogar bis um 7 °C, steigen. Die Risiken durch extremes Wetter mit heftigeren Niederschlägen, trockeneren Sommern und schneearmen Wintern nehmen stetig zu.

2017 hat sich die Schweiz bereits international verpflichtet (Pariser Klimaabkommen), die globale Erderwärmung unter 2 Grad Celsius anzustreben, um den Klimawandel möglichst zu minimieren. Auch die Stadt Baden hat 2020 entschieden, dass die energiebedingten Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf Netto-null gesenkt werden sollen. Ebenfalls 2020 hat der Badener Stadtrat die Klima- und Energie-Charta für Städte und Gemeinden ratifiziert. Damit hat er entschieden, dass die öffentliche Verwaltung bereits bis 2030 überwiegend erneuerbare Energien einsetzten und die Vermeidung von Treibhausgasen anstreben will. Die Stadt Baden nimmt dadurch eine Vorreiterrolle ein. Mit der Annahme des Klimagesetztes würde nun auf Bundesebene ein Rahmen geschaffen werden, um dieser Verpflichtung schweizweit nachzukommen und das Netto-null-Ziel erreichen zu können – inklusive Zwischenzielen. Dafür werden anstelle von Verboten auf Anreize gesetzt. 

Die wichtigsten Punkte des Klima- und Innovationsgesetzes kurz zusammengefasst:

  • Die Vorlage enthält keine Verbote und keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben.
  • Hauseigentümer*innen werden finanziell beim Ersatz von Öl-,  Gas- und Elektroheizungen unterstützt. Zudem sollen der Ausbau von Fernwärmenetzen und die bessere Isolation der Gebäude gefördert werden.
    Mit der Abkehr von den fossilen Energieträgern wird nicht nur das Klima geschützt, sondern auch die Unabhängigkeit der Schweiz von Erdgas- und Erdölimporten gestärkt.
  • Das Gesetz verpflichtet Bund und Kantone Massnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels zu ergreifen.
  • Neue Technologien sind zentral für den Klimaschutz. Unternehmen werden unterstützt in innovative Technologien zur Reduktion von Treibhausgasen zu investieren.
  • Die Investitionen des Finanzplatzes sind ein wichtiger Hebel um klimafreundliche Entwicklungen zu fördern. Mit der Annahme des Gesetztes können mit Banken, Vermögensverwaltern, Pensionskassen und Versicherungen Vereinbarungen abgeschlossen werden, um Klimaziele und Massnahmen festzulegen.
Was bedeutet Netto-null?

Netto-null bedeutet nicht, dass keine Treibhausgase mehr ausgestossen werden, sondern, dass nicht mehr Treibhausgase ausgestosst werden dürfen, als Wälder, Boden oder technische Speicher speichern können. Das Netto-null-Ziel wurde bereits 2019 beschlossen, da sich die Schweiz international dazu verpflichtet hat die globale Erderwärmung unter 2 Grad Celsius anzustreben

Mit der Annahme des Gesetztes wird eine wichtige Grundlage für den zukünftigen Klimaschutz und die Stärkung der Energiesicherheit geschaffen sowie dem Pariser Abkommen nachgekommen und die Schweiz klimafit gemacht.

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