Infolge der grossen Trockenheit gilt im Kanton Aargau ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand.

Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern.Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk im Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald. Es ist sogar mit einem kompletten Feuerwerksverbot zu rechnen.

Link zur Medienmitteilung des Kantons

Beachten Sie dazu auch den Beitrag über die Waldbrandgefahr vom Juli 2020

Teilen