Mit dem Mantelerlass im Energiebereich führte die Schweiz erstmals eine verbindliche Effizienzpflicht für Elektrizitätslieferanten ein. Das Instrument soll zusätzliche Stromeinsparungen ermöglichen, die Versorgungssicherheit stärken und einen einheitlichen Rahmen schaffen, wie Effizienzmassnahmen künftig umgesetzt und angerechnet werden. 

Mit dem Mantelerlass hat das Parlament ein neues Instrument geschaffen, das die Schweizer Stromversorgung gleichzeitig sicherer und klimafreundlicher machen soll. Unter anderem sollen bis 2035 zwei Terawattstunden Strom eingespart werden – etwa so viel, wie alle Haushalte der Stadt Zürich jährlich verbrauchen.

Kern dieses neuen Ansatzes ist eine gesetzliche Vorgabe für Effizienzmassnahmen bei Elektrizitätslieferanten. Damit entsteht neben dem klassischen Stromverkauf ein neuer Markt: Effizienzdienstleistungen. Energieversorger sollen dort aktiv werden, wo heute besonders viel Strom verbraucht wird – bei Antrieben, Beleuchtung, Kälte, Lüftung oder in haustechnischen Anlagen. Auf diese Weise soll die steigende Elektrifizierung von Mobilität, Wärme und Industrie begleitet und die Versorgungssicherheit gestärkt werden.

Welche konkrete Pflicht haben Energieversorger?

Elektrizitätslieferanten müssen jährlich nachweisen, dass sie bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz Effizienzmassnahmen umgesetzt oder beschafft haben. Die Höhe der Pflicht steigt schrittweise und bezieht sich auf den gesamten Stromabsatz des Vorjahres: 1 % im Jahr 2026, 1,5 % im Jahr 2027 und 2 % ab 2028. Nur Versorger mit einem Stromabsatz ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr unterliegen der Pflicht, kleinere sind davon ausgenommen.

Zum Vergleich der für diese Pflicht relevante Stromabsatz der Regionalwerke AG Baden lag 2025 bei rund 145 GWh
Diese Vorgabe schränkt den Stromverkauf jedoch nicht ein. Strom darf weiterhin unbegrenzt verkauft werden – die Energieversorger müssen lediglich parallel dazu Effizienzmassnahmen realisieren. Jedes Jahr liefert die Branche ihre Absatzzahlen bis Ende April an das Bundesamt für Energie, das daraufhin bis Ende Juni die Zielvorgaben für das Folgejahr festlegt.

Antriebspumpen in der Industrie, Symbolbild von Pexels
Antriebspumpen in der Industrie, Symbolbild von Pexels

Umsetzung und Anrechnung von Massnahmen

Damit Massnahmen angerechnet werden können, müssen sie bestimmte Kriterien erfüllen. Grundsätzlich anerkannt werden nur Massnahmen, die sich an den besten verfügbaren Technologien orientieren und deren Einsparungen klar mess- oder berechenbar sind. Sie müssen bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern in der Schweiz stattfinden und sicherstellen, dass ersetzte Geräte oder Anlagen nicht weiter im Inland betrieben werden.

In der Umsetzung können Energieversorger entweder auf standardisierte Massnahmen zurückgreifen – eine jährliche, vom BFE publizierte Sammlung technischer Lösungen von Beleuchtung über Pumpen und Lüftungen bis zu Kältetechnik – oder eigene, nicht standardisierte Projekte einreichen.

Letztere erfordern einen Antrag bei der Geschäftsstelle, die prüft, ob die Massnahme die technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllt und ob die Methode zur Bestimmung der Einsparungen nachvollziehbar ist.

Was geschieht in Baden?

Die Regionalwerke AG Baden (RWB) prüft zurzeit verschiedenen Ansätze. Einerseits wird weiterhin im Auftrag der Stadt Baden die öffentliche Beleuchtung auf LED umgestellt. Zudem wird auch die Zusammenarbeit beim Ersatz von Beleuchtungen in Schulhäusern und anderen Stadtliegenschaften fortgeführt.

Zudem arbeitet die RWB in einem Pilotprojekt mit Gewerbebetrieben zusammen. Gemeinsam werden Massnahmen identifiziert, welche die Energieeffizienz der Betriebe verbessern und beim Bund angerechnet werden können. Im Gegenzug wird die Umsetzung von der RWB mit einem Förderbeitrag unterstützt.

Beleuchtung in einem Gewerbebetrieb, Symbolbild von Unsplash
Beleuchtung in einem Gewerbebetrieb, Symbolbild von Unsplash

Herausforderungen

Die neue Effizienzpflicht verändert die Rolle von Energieversorgern deutlich. Viele Unternehmen müssen sich von reinen Stromlieferanten zu aktiven Effizienzdienstleistern entwickeln – sofern sie dies nicht bereits sind.

Für kleinere und mittlere Stromlieferanten wird es jedoch schwierig die notwendigen personellen Ressourcen bereitzustellen oder auch nur das notwendige Knowhow aufzuweisen. Sie werden deshalb bestrebt sein die Effizienzdienstleistungen auszulagern oder von Beratern und anderen Vermittlern zu beziehen.

Es ist abzuwarten, wie schnell ein entsprechender Markt und konkrete Angebote dazu entstehen.

Die Kosten der Effizienzmassnahmen können auf die Endverbraucher und Endverbraucherinnen abgewälzt werden. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die abwälzbaren Kosten regulatorisch begrenzt werden. Deshalb sind Energieversorger dazu angehalten die entsprechenden Aufwände so tief wie möglich zu halten.

Blick ins Ausland

Die Schweiz ist mit der Effizienzpflicht keineswegs allein. Das Bundesamt für Energie verweist in seinen Unterlagen ausdrücklich auf die langjährigen Erfahrungen im Ausland. Bereits seit 2012 empfiehlt die EU ihren Mitgliedstaaten, nationale Effizienzverpflichtungssysteme einzuführen. Heute setzen rund 15 europäische Länder sowie mehrere US‑Bundesstaaten vergleichbare Modelle um.

Die Erfahrungen sind ermutigend: In vielen Ländern haben Effizienzverpflichtungen zu verlässlichen Stromeinsparungen geführt und gleichzeitig einen neuen Markt für Energiedienstleistungen entstehen lassen. Diesen internationalen Erfahrungsschatz nutzt nun auch die Schweiz – das Schweizer Modell lehnt sich konzeptionell eng an die erfolgreichsten europäischen Verpflichtungssysteme an und überträgt deren bewährte Elemente auf den hiesigen Strommarkt.

Ob das auch in der Schweiz funktioniert und nicht nur ein grosser administrativer Aufwand resultiert – muss sich noch zeigen.

Weitere Informationen

Energieeffizienzsteigerungen durch Elektrizitätslieferanten (Bundesamt für Energie)

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