Mit dem bevorstehenden Frühling steht auch die Neophytensaison vor der Tür. Gerne fassen wir mit diesem Umweltblogbeitrag alle Informationen und Unterstützungsangebote zusammen, die es 2025 gegen invasive Neophyten in der Stadt Baden gibt.

Finanzielle Beteiligung an Kirschlorbeer-Bekämpfungen

Sie haben Kirschlorbeer im Garten und wollen sie entfernen? Wir unterstützen Sie finanziell bei der Bekämpfung. Schreiben Sie uns an .

Der Betrag wird je nach Grösse und Anzahl der Kirschlorbeersträucher angepasst.

Bitte beachten Sie bei der Bekämpfung von Kirschlorbeer die Vogelbrutzeit und entfernen Sie Kirschlorbeer idealerweise im Herbst oder Winter. In der Zwischenzeit können Sie die Beeren abschneiden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Neophyten-Eintauschaktion

Die Stadt Baden führt dieses Jahr eine Neophyten-Eintauschaktion durch. Bei der Aktion können Sie Neophyten, die Sie in Ihrem Garten bekämpfen, gegen einheimische Pflanzen eintauschen. Für die Bekämpfung von folgenden Arten bekommen Sie eine einheimische Alternative:

  • Sommerflieder
  • Essigbaum
  • Götterbaum
  • Robinie
  • Seidiger Hornstrauch
  • Asiatische Geissblätter
  • Blauglockenbaum
  • Henrys Geissblatt
  • Japanisches Geissblatt

So funktioniert es:

Neophytensäcke für eine kostenlose Entsorgung

Um die Natur und Menschen vor Schäden zu schützen, dürfen invasive Neophyten nicht neu angepflanzt werden. Bereits bestehende invasive Neophyten müssen entfernt und sachgerecht entsorgt werden. Für diese Entsorgung stellt der Kanton Aargau neu allen Gemeinden Neophytensäcke zur Verfügung, mit denen die invasiven Neophyten mit dem Kehricht entsorgt werden können. Seit dem 1. Juli können die Neophytensäcke auch in der Stadt Baden bezogen werden. Die Säcke inklusive Informationsmaterial zu invasiven Neophyten und einheimischen Alternativen sind in der Stadt Baden an folgenden Orten kostenlos erhältlich:

  • Stadtbüro, Stadthaus, Rathausgasse 1

  • Werkhof, Mellingerstrasse 66

Im Neophytensack dürfen nur invasive Neophyten entsorgt werden. Die Säcke können an den gleichen Orten für die Abholung durch die Kehrichtabfuhr deponiert werden wie der Hauskehricht. Restliches Grüngut (Rasenschnitt, Astmaterial von einheimischen Pflanzen, etc.) aus dem Garten sowie Rüstabfälle aus der Küche gehören nicht in den Neophytensack. Geben Sie diese Materialien wie bisher der Grünabfuhr mit.

Informationsmaterial

Flyer_Einheimische_Pflanzen_statt_invasive_Neophyten_2023_1680676761374_pdf_de

Flyer_Invasive_Neophyten_2023_1680676802349_pdf_de

Ausführliche Praxishilfe zur Erkennung und Bekämpfung von invasiven Neophyten vom Kanton Basel Landschaft: Praxishilfe_Neophyten_Druckversion

Artenkenntnis- und Bekämpfungskurse, durchgeführt von der Koordinationsstelle Neobiota: Kursangebot – Kanton Aargau

 

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